Impressum:
Bike Shop Schöneberg
Eisenacher Straße 109
10777 Berlin
Tel.: 030/219 120 30
E-Mail: info@bikeshop-schöneberg.de
Geschäftsführer
Parviz Amrollah M.
Inhaltlich verantwortlich
Parviz Amrollah M.
Steuer-Nr.
18/207/50202
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietfahrräder
§1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist bei Abholung des Fahrrades zu zahlen.
Als Vermietungstag gilt der Kalendertag ab 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Zeitabweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Erfüllungsort ist das Fahrradgeschäft „Bike Shop Schöneberg“, Eisenacher Str. 109, 10777 Berlin.
Alle Preise sind inkl. der ges. MwSt. und auf Wunsch ausweis bar.
§2. Übergabe:
Vor Übernahme hat der Mieter sich vom Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Leihvertrag zu vermerken.
§3. Pflichten des Vermieters:
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und sorgfältig gewartetes Fahrzeug.
§4. Übergabe des Fahrzeugs an Dritte:
Jeder Mieter ist im Falle eines Schadens sowohl für sich und das Fahrrad/die Fahrräder, als auch für Dritte, selbst haftbar. Dies gilt auch für Folgeschäden. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand des Fahrzeugs an.
§5. Rückgabe des Fahrzeugs:
Das Fahrzeug/die Fahrzeuge sind gemäß Mietvertrag vollständig und mit der Ausstattung bei Übergabe zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind bei uns bitte sofort anzuzeigen.
§6. Schäden am Fahrzeug / Haftung:
Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden repariert oder falls erforderlich ein neues Ersatzfahrzeug übergeben. Bei einem Unfall bei dem das Fahrzeug einen Schaden erleidet ist der Mieter in jeden Fall, auch bei Bagatellschäden verpflichtet, den Unfallhergang bei der Polizei aufnehmen zu lassen. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und Folgeschäden. Dies schließt auch Schäden ein, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.
Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.
§7. Diebstahl:
Der Mieter haftet grundsätzlich für den Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrzeug entsprechend zu sichern und zu bewachen. Die Fahrzeuge sind mit den übergebenen Sicherungsmitteln gegen Diebstahl zu schützen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Polizei weitergeleitet werden kann.
Bei Verlust vom Fahrrad sind die mit 1-Gang: 130 €, 3-Gang Schaltung: 200 € am Vermieter zu zahlen.
§8. Nutzung des Fahrzeuges, Verbote:
Alle Erwachsenen Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Risiko, das die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Sie sind deshalb für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gemäß der geltenden Regeln der StVO verantwortlich. Nicht zulässig ist der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen Personen. z.B. auf dem Gepäckträger. Nicht zulässig ist das Überfahren von Hindernissen, etwa Bordsteinkanten, bei dem das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
§9. Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einverstanden.
§10. Als Gerichtsstand gilt für beide Teile und für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters (Gerichtsstand Berlin).
§11. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.