Impressum
Bike Shop Schöneberg
Eisenacher Straße 109
10777 Berlin
Tel.: 030/219 120 30
Geschäftsführer
Parviz Amrollah M.
Inhaltlich verantwortlich
Parviz Amrollah M.
USt-IDNr.
DE158066684
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietfahrräder
§1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist bei Abholung des Fahrrades zu zahlen. Die Kaution von 50,00 € pro Fahrrad ist in bar zu entrichten.
Als Vermietungstag gilt der Kalendertag ab 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Zeitabweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Erfüllungsort ist das Fahrradgeschäft „Bike Shop Schöneberg“, Eisenacher Str. 109, 10777 Berlin.
§2. Übergabe:
Der Entleiher erhält das Fahrrad / die Fahrräder von uns in technisch einwandfreien Zustand. Eventuelle Beanstandungen sind sofort und vor der Benutzung des Fahrrades / der Fahrräder von uns reparieren zu lassen, oder schriftlich durch uns auf dem Leihvertrag zu vermerken.
§3. Rückgabe des Fahrzeugs:
Das Fahrrad / die Fahrräder sind in optisch und technisch einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Alle Schadensfälle sind bei uns bitte sofort anzuzeigen.
§4. Verlängerung des Leihvertrages:
Die Dauer des Leihvertrages ist auf den im Vertrag beschriebenen Zeitraum befristet. Verlängerungen des Leihvertrages sind uns mind. 12 Stunden vor Ablauf des Leihvertrages mitzuteilen. Ansonsten berechnen wir den Mietpreis für Einzeltage für jeden verlängerten Tag. Eine Verlängerung kann nur erfolgen, falls keine Reservierungen vorliegen.
§5. Schäden am Fahrzeug / Haftung:
Der Mieter hat die Pflicht dem Vermieter aufgetretene Schäden anzuzeigen. Diese werden repariert oder falls erforderlich ein neues Ersatzfahrzeug übergeben. Bei einem Unfall bei dem das Fahrzeug einen Schaden erleidet ist der Mieter in jeden Fall, auch bei Bagatellschäden verpflichtet, den Unfallhergang bei der Polizei aufnehmen zu lassen. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und Folgeschäden. Dies schließt auch Schäden ein, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht.
Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.
§6. Diebstahl:
Bei Diebstahl schuldetet der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Fahrrades, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrrad entsprechend zu sichern und zu bewachen. Die Fahrzeuge sind mit den übergebenen Sicherungsmitteln gegen Diebstahl zu schützen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Polizei weitergeleitet werden kann.
§7. Nutzung des Fahrzeuges, Verbote:
Alle Erwachsenen Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Risiko, das die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Sie sind deshalb für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften gemäß der geltenden Regeln der StVO verantwortlich. Nicht zulässig ist der Transport einer oder mehrerer zusätzlichen Personen. z.B. auf dem Gepäckträger. Nicht zulässig ist das Überfahren von Hindernissen, etwa Bordsteinkanten, bei dem das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
§8. Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einverstanden.
§9. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Bike Shop Schöneberg gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.